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IT UND RISIKOMANAGEMENT

Gesetzliche Verpflichtungen: z.B. KonTraG
Bereits 1998 wurden Aktiengesellschaften (heute auch mittelständische Unternehmer) durch das Kontroll- und Transparenzgesetz,kurz KonTraG, angewiesen, ihre Geschäftstätigkeiten besser abzusichern. Wer seine Pfl ichten vernachlässig, kann durch Schadensersatzzahlungen haftbar gemacht werden.
Laut KonTraG müssen Firmenlenker die Risiken interner wie externer Geschäftsprozesse reduzieren und Risikomanagement-Systeme einführen. Sicherheit und Verfügbarkeit der IT haben dabei eine hohe Priorität.
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